Kosten

Bei der Antragsstellung und in allen Kostenfragen sind wir gern behilflich.

Sofern eine Pflegeinstufung in einen Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.

Die Kosten pro Tag zum Besuch der Tagespflege werden bis in Höhe des jeweiligen Pflegegrades von der zuständigen Pflegekasse übernommen (Tagessatz plus Fahrtkosten). Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung zur Kostenübernahme.

Der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können durch Einreichung der Rechnung bei der zuständigen Pflegekasse im Monat bis zu 131,00 €  rückerstattet werden.

Einen Sachleistungsanspruch für Entlastungsleistungen von 131 € / Monat haben ab dem 01.01.2017 alle Pflegebedürftigen mit PG 1-5 ab Datum der Antragstellung.

Gern sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.